Hinweise und Regelungen zur Nutzung unserer (gemieteten) Sportstätten ab dem 22.11.2021

Aufgrund der aktuellen behördlichen Anordnungen (siehe sächsische Corona Schutzverordnung vom 19.11.2021) ist ab Montag der Sportbetrieb (Sportplätze und Turnhallen) für alle Trainingsgruppen Ü16 generell verboten! (weiter bei Klick auf den Titel)

 

Der Trainingsbetrieb U16 ist weiterhin gestattet – jedoch nur in festen Gruppen. Trainer und Betreuer unterliegen der „3-G-Reglung“ und sind auf Aufforderung (Vorstand / Behörden) verpflichtet, einen aktuellen Nachweis hierzu für den jeweiligen Trainingstag vorzulegen.

Kontaktverfolgungslisten (Namen der Teilnehmer) sind zu führen, vom jeweiligen Verantwortlichen zu unterschreiben - verbleiben bei den Trainern/Übungsleitern und werden bei Aufforderung (Vorstand/Behörden) vorgelegt. Gemäß datenschutzrechtlicher Vorschriften werden diese Listen im Anschluß bzw. bei Nichtverwendung vernichtet.

Verstöße und hieraus ggf. resultierende Strafen werden direkt an die Verursacher weitergeleitet und ziehen ein Trainingsverbot von 14 Tagen für die jeweilige Mannschaft nach sich.

Eltern bringen und holen ihre bereits umgezogenen Kinder nur. Ein Aufenthalt auf den Sportstätten ist nicht gestattet.

Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres.

Da auch wir nur „Ausführende“ sind, danken wir für euer Verständnis, euer Mitwirken und hoffen uns ALLE bald wieder gesund auf den Plätzen zu haben.

 

Reichenbach, 21.11.2021

Im Namen des Vorstandes des RFC